DER SCHUTZHUNDESPORT

Vom Diensthundebereich inspiriert, entwickelte sich dieser vielfältige Sport mit dem Hund. In der modernen Hundeausbildung erleben wir nun Hunde, die konzentriert und freudig mit ihrem Hundeführer arbeiten.

Als älteste Hundesportart im Deutschen Hundesportverband (dhv) bietet diese alles, um den Hund sinnvoll auszulasten und zu beschäftigen.

Grundvoraussetzung für die Ablegung einer IPO-Prüfung ist eine bestandene Begleithundeprüfung mit Verkehrsteil (BH/VT). Diese kann frühestens im Alter von 15 Monaten abgelegt werden .

Die Prüfungsinhalte umfassen in allen Stufen die drei Bereiche (Abteilungen) Fährtenarbeit, Unterordnung (Gehorsamstraining) und Schutzdienst. Zugelassen sind Hunde aller Rassen, sowie Mischlinge, deren Konstitution die Ausführung der Anforderungen der Prüfungsordnung zulässt. 

Die Ausbildung eines geprüften Schutzhundes erfordert viel Zeit, kynologischen Sachverstand, Lerntheorien der Hundeausbildung, Selbstdisziplin, Geduld, Einfühlungsvermögen und Verantwortung.

Abteilung A Fährtenarbeit

Hunde mit einer ausgeprägten Nasenveranlagung eignen sich besonders für die Fährtenhundeausbildung, die mit der Prüfung in den Stufen FH 1 und FH 2 abgeschlossen werden kann.

Bei der Fährtenarbeit  (Abt. A)  wird von einem Fährtenleger eine Spur (Wiese, Acker,...), die Fährte, gelegt. Dabei legt er auf der Fährte Gegenstände (Kunststoff, Holz, Leder) ab, die der Hund bei der Ausarbeitung (dem Absuchen) entweder zu verweisen (passiv anzuzeigen) oder aufzunehmen hat. Der Hundeführer folgt dem Hund beim Fährten mit 10 Metern Abstand. Je nach Ausbildungsstand des Hundes wird die Fährte vom Hund eine bestimmte Zeit (20 min bis 3 Stunden) nach der Fährtenlegung ausgearbeitet. Hier gibt es die Stufen 1, 2 und 3 und die FH-Prüfungen.


Abteilung B Unterordnung

Im Unterordnungsteil (Gehorsam Abt. B) wird ein Schema ohne Leine bei Fuß gegangen. Jede Übung beginnt mit der so genannten Grundstellung und endet auch mit dieser. Hierbei muss der Hund gerade, aufmerksam und freudig an der linken Seite des HF sitzen. Für jede Übung gibt es vorgeschriebene Hörzeichen und es sind keine weiteren Hilfen erlaubt. Für alle Übungen gibt es genau festgelegte Regeln, die in der internationalen Prüfungsordnung nachzulesen sind. Die einzelnen Übungen werden mit Punkten bewertet und für Fehler durch den Hund oder den Hundeführer gibt es entsprechende Abzüge.

Zu den Übungen gehören: Die Freifolge, Sitzübung, Platzübung,Stehübung, Apportieren, Voraus und die Ablage des Hundes unter Ablenkung.


Abteilung C Schutzdienst

Bei der Ausbildung im Schutzdienst  (Abt. C), der Königsdisziplin, werden verschiedene Triebe des Hundes ausgenutzt und gezielt eingesetzt. In erster Linie sind das Gehorsam und Nervenstärke bzw. Selbstbeherrschung in Belastungssituationen. Es handelt sich bei dieser Disziplin nicht um ein “Scharfmachen” oder “Abrichten” der Hunde auf Menschen. Während der ganzen Schutzdienstarbeit muss der Hund in seinem Trieb gehalten werden. Jedoch muss der geführte Hund zu einem absolut sicheren, zuverlässigen und auch in Extremsituationen völlig gehorsamen Begleiter trainiert werden. Dies bedeutet, dass er beständig unter Kontrolle des HF ist. Jeder einzelne Hund, der nach dem Schutzdienst vom Übungsplatz läuft ist stolz auf seine Beute, die er gerade gemacht hat und man darf ihn bestimmt ohne Gefahr streicheln  Das ist auch der Grund, weshalb gut ausgebildete Hunde nicht durch Beißunfälle auffällig werden.